Laut der Informationen der Deutschen Post (mehr Infos hier) sind vom Nachsendeauftrag im Inland ausgenommen:
Diese Sendungen werden Sie also in Zukunft weiterhin physisch an Ihrer Adresse erhalten.
In seltenen Fällen kommen Online-Shop-Bestellungen bei uns an, weil diese zum Beispiel als Maxi-Brief oder als Warensendung vom Absender versendet worden sind.
Der bewährteste Weg, um bestimmte Sendungen direkt zu Ihnen kommen zu lassen ist, dass Sie bei allen Online-Bestellungen eine alternative Zustelladresse angeben. Dies kann z.B. eine Packstation oder Ihr Büro sein.
Bitte beachten Sie die folgenden Ausnahmen:
1. Vorausverfügung
Banken, Versicherungen, Finanzämter oder sonstige öffentliche Institutionen versehen ihre Zusendungen in einigen Fällen mit einer sogenannten Vorausverfügung. Diese Briefe gehen dann ggf. an den Absender zurück, wenn ein Nachsendeauftrag vorliegt. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Sie sich eine neue EC-Karte zusenden lassen. Informieren Sie in solchen Fällen den Absender über die oben genannte alternative Zustell-Adresse, sodass die Post bei Ihnen ankommt.
2. nachweispflichtige Sendungen mit persönlicher Übergabe
Nachweispflichtige Sendungen dürfen nur persönlich an den Empfänger übergeben werden. Diese werden ebenfalls nicht weitergeleitet sondern an die Hausanschrift zugestellt bzw. an den Absender zurück gesendet. Dazu zählen:
... und wenn doch einmal etwas durchrutscht?
Sollten bei uns Warensendungen, Pressesendungen oder generell Briefe eintreffen, welche Kredit-, PIN- oder Kundenkarten jeglicher Art enthalten, werden diese, wie jede andere Sendung, ebenfalls digitalisiert und Ihnen in Ihrem Account zur Verfügung gestellt. Sie können sie anschließend im Original anfordern (Kann ich mir Originaldokumente zusenden lassen?)