Ist es möglich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen?

Ist es möglich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen?

Warum ist ein AVV wichtig?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Caya stellt einen solchen Vertrag bereit, um die datenschutzkonforme Nutzung unserer Dienste nach Art. 28 DSGVO zu gewährleisten.
Für Ihre Datenschutzdokumentation empfehlen wir, den AVV herunterzuladen und zu archivieren.

AVV bei Caya

Der AVV ist Bestandteil unserer Vertragsunterlagen und gilt automatisch mit Nutzung unserer Services. Es ist keine gesonderte Vereinbarung oder Unterschrift erforderlich. 
Hier können Sie den AVV als PDF einsehen: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (PDF)

Individuelle Anforderungen

Falls Ihre Organisation spezielle Anforderungen an die Datenverarbeitung oder an den AVV hat, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne unter hello@getcaya.com.


Häufige Fragen

Benötige ich als Kunde einen AVV?
Ja, wenn Sie personenbezogene Daten durch Caya verarbeiten lassen.

Wie erhalte ich den AVV?
Der AVV steht Ihnen als PDF zur Verfügung (siehe oben). Eine separate Anforderung ist nicht notwendig.

Gilt der AVV auch für Teammitglieder?
Ja, der Vertrag wird zwischen Caya GmbH und der bei der Registrierung angegebenen Organisation bzw. Person abgeschlossen und umfasst alle damit verbundenen Nutzer.

Kann ich eine unterzeichnete Version erhalten?
Unser Standard-AVV ist ohne Unterschrift gültig. Bei Bedarf prüfen wir gern individuelle Lösungen.